Verschobene Zahnarztbesuche können die Gesundheit gefährden
Bitte erhalten Sie Ihre Zahngesundheit - auch trotz Corona Pandemie.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte geraten solange von nicht dringenden Zahnbehandlungen abzusehen bis die Übertragungsrate von Covid-19 „ ausreichend“ gesunken sei. Weil dies nicht auf Zahnarztpraxen in Deutschland zutrifft hat die WHO ihre Aussage dementsprechend korrigiert.
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung betonen, dass bis heute in Deutschland kein Infektionsgeschehen in zahnärztlichen Praxen dokumentiert ist, welches ein solche Empfehlung rechtfertigt.
Beide Bundesorganisationen forderten deshalb Patienten auf, eine Versorgung durch Zahnärzte für den Erhalt und die Verbesserung der Mundgesundheit wahrzunehmen und nicht aus unbegründeter Angst vor Ansteckungen mit Corona zu verschieben. Andernfalls bestehe das Risiko, dass sich die Mundgesundheit durch das Entstehen von Karies, Zahnstein oder durch parodontale Erkrankungen unter Umständen dauerhaft verschlechtere und damit auch die allgemeine Gesundheit gefährde.
Eine Patienteninformation der Bayerischen Zahnärzte klärt Patienten darüber auf, dass in Coronazeiten für Zahnbehandlungen kein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht und sie alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen können, ohne Angst vor einer Corona-Infektion zu haben.
Prävention einer Übertragung
Zahnärztliche Behandlungen unterliegen in Deutschland strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen, auch unabhängig von der derzeitigen Situation. Diese Hygienevorschriften gehen davon aus, dass regelmäßig potentiell infektiöse Patienten (Viren und Bakterien, wie z. B. bei Masern oder HIV), zur Behandlung in die Zahnarztpraxen kommen. Die Vorschriften betreffen jede Praxis, jeden Zahnarzt, jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin gleichermaßen.
Darüber hinaus werden in der Praxis für Zahngesundheit Hemau besonders sorgfältige Hygienemaßnahmen durchgeführt um besonderen Schutz für Patienten und das Behandlungsteam zu gewährleisten.
Hygienemaßnahmen
Die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden.
Zum Gesundheitsschutz von Patienten sowie der Mitarbeiter in den Praxen wird folgendes beachtet, um einer Ansteckung/Übertragung mit SARS-CoV-2 vorzubeugen:
- Während der gesamten Patientenbehandlung werden Brille/ggf. Schutzvisiere/ Schutzschilde, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und ggf. Schutzkittel getragen. Nur durch den ordnungsgemäßen Sitz und die Einhaltung der Griffdisziplin bleibt Barrierefunktion der Schutzkleidung gewährleistet.
- In den Behandlungspausen sollten die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Mitarbeiter/innen eingehalten werden.
- Jeder Patient sollte im Vorfeld des Zahnarztbesuches telefonisch sowie erneut beim Betreten der Praxis auf COVID-19-Symptome der vergangenen zwei Wochen abgefragt werden.
- Auf jede körperliche Begrüßung sollte verzichten werden.
- Patienten sollten dazu angehalten werden, sich die Hände 1. nach dem Betreten und 2. vor dem Verlassen der Praxis zu desinfizieren.
- Jede/r Mitarbeiter/in sollte in der ZA-Praxis einen Mund-Nasen-Schutz - auch im Gespräch miteinander - tragen.
- Rezeptionsbereiche können durch eine flüssigkeitsdichte Abtrennung geschützt werden.
- Die Anzahl der wartenden Personen sollte möglichst soweit beschränkt werden, dass diese einen angemessenen Abstand halten können.
- Behandlungsplanungen und Termine sollten so ausgerichtet sein, dass die Abstandsregeln im Rezeptions- und Wartebereich eingehalten werden können.
- Begleitpersonen erwachsener Patienten sollten außerhalb der Praxis warten.
- Patienten sollten dazu angehalten werden, möglichst wenige Oberflächen zu berühren. Dies gilt z.B. auch für Türklinken.
- Patienten sollten beim Betreten und innerhalb der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Spielzeug wird aus dem Wartebereich entfernt.
- Team-Besprechungen sollten regelmäßig stattfinden. So dass nötige Maßnahmen und Routinen erörtert, Fragen geklärt und ggf. Anpassungen vorgenommen werden können.
- Bei Mitarbeiter/innen mit COVID-19-Risikofaktoren für schwere Verläufe sollte in Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen geprüft werden, ob für sie durch direkten Patientenkontakt eine erhöhte Gefährdung besteht.
Quelle: https://www.bzaek.de/