Neue Gebührenordnung für Zahnärzte
Zum Jahreswechsel 2012 trat die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft, welche die Abrechnung von privaten Leistungen regelt.
Es war höchste Zeit für die Änderung der Gebührenordnung, denn Behandlungspositionen wie Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Paradontologie sowie Implantologie waren bisher nicht enthalten. Seit 1988 gab es weder inhaltliche, noch preisliche Anpassungen, mit den Folgen, daß mittlerweile übliche Leistungen über "ähnliche" Gebührenzifffern bzw. "Analogpositionen"abgerechnet werden mussten. Bei Privatversicherten führte dies häufig zu Problemen mit der Gebührenerstattung. Die neuen Bestimmungen der Gebührenordnung sorgen nun für Transparenz und Rechtssicherheit.
Die Leistungsvergütung liegt weit unter dem Inflationsausgleich und wurde durchschnittlich nur 6% erhöht.
Für unsere Patienten bedeutet dies eine höhere Behandlungsqualität. Die Auswirkungen auf den privaten Versicherungsschutz sollte man individuell mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abklären. Unser freundliches Praxisteam steht auch gerne bei Fragen zur neuen Gebührenordnung zur Verfügung.
Hier können Sie die Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer zur neuen Gebührenordnung herunterladen.